Vereinsregeln

                                               Vereinsregeln

  • Die Beitragsmarken für 2024 werden allen Mitgliedern mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung zugesandt. Voraussetzung ist die Beitragszahlung im Jahr 2023. Ab 2024 Wird es die digitalen Ausweise des DAFV geben.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein muss bis zum 30.09. eines jeden Kalenderjahres, also 3 Monate vor Jahresende, erfolgen. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr automatisch.
  • Beglaubigte Fänge, die zur Pokalverleihung für das letzte Kalenderjahr auf der Jahreshauptversammlung bewertet werden sollen, müssen bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung  im Februar 2023 persönlich gemeldet werden.
  • Pachtgewässer Volme:
  • Fangmeldungen sollen nach Möglichkeit bei der 2. Volmereinigung eines jeden Kalenderjahres beim Gewässerwart abgegeben werden. Bei Nichtteilnahme an der Reinigung ist der Schein unverzüglich nachzureichen. Im Einzelfall kann bei wiederholter Nichtabgabe der Jahresschein für das kommende Kalenderjahr entzogen werden.
  • Bei Nichtteilnahme an der Volmereinigung wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben und ist unverzüglich an das bekannte Vereinskonto zu entrichten.
  • Die Angelsaison der Volme ist vom Zeitraum 25.03.2023 - 19.10.2023. Außerhalb der vorgegebenen Angelzeit ist das Angeln strengstens untersagt und wird entsprechend geahndet.
  • Schwarzangler sind unverzüglich der ortansässigen Polizei zu melden. Eine vorherige Abschätzung der eigenen Sicherheit ist einzuschätzen und bei Bedarf die Kontaktaufnahme eines der Vorstandsmitglieder im Zweifel zu empfehlen.
  • Fangbegrenzung: 3 Forellen pro Angeltag, maximal 15 Forellen im Monat. Die Äsche ist ganzjährig geschont.
  • Alle gefangenen Fische sind unverzüglich in das Fangbuch einzutragen. Bei Nichteinhaltung erfolgt der Entzug des Erlaubnisscheins.
  • Gastangler dürfen unser Pachtgewässer nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds mit Volmeschein beangelt werden.
  • Angelgewässer Lenne:
  • Lenne Jahresscheine werden in der Regel bei den Monatsversammlungen ausgegeben.
  • Fangmeldungen müssen bis zur Dezemberversammlung beim Gewässerwart abgegeben werden. Bei Nichtabgabe der Fangmeldung wird für die nachfolgende Angelsaison kein neuer Lenneschein ausgegeben.
  • Treffpunkt für die jährlichen Reinigungen bzw. den Baumschnitt werden noch im Vorfeld über die sozialen Kanäle bekannt gegeben.
  • Bei Nichtteilnahme wird ein Betrag von 25,00 € erhoben und ist unverzüglich an das bekannte Vereinskonto zu entrichten.





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